Pflege-Pause - Auch pflegende Angehörige brauchen Auszeiten Teil 2 - Kurzzeitpflege

Pflege-Pause - Auch pflegende Angehörige brauchen Auszeiten Teil 2 - Kurzzeitpflege


Ob Ihr selbst pflegende Angehörige oder Pflegekräfte, die regelmäßig mit pflegenden Angehörigen zu tun haben, seit. Diese Möglichkeiten für eine Pause von der Pflege Angehöriger solltet Ihr kennen.

Nachdem im ersten Teil bereits die Verhinderungspflege vorgestellt wurden, kümmern wir uns nun um eine weiter Möglichkeit.

Kurzzeitpflege 

Die Kurzzeitpflege ist eigentlich für den Fall gedacht, dass die professionelle Versorgung nach z.B. eine Operation sichergestellt ist, bietet aber eine ähnliche Möglichkeit wie die Verhinderungspflege. Doch im Unterschied zur Verhinderungspflege wird die Versorgung bis zu 6 Wochen durch einen stationären Pflegedienst übernommen. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls, dass ein Pflegegrad 2-5 vorliegt.

Für die Versorgung werden im Rahmen der Kurzzeitpflege aktuell 1612 € im Jahr zur Verfügung gestellt. Zusätzlich kann dieser Betrag um 100% der Verhinderungspflege aufgestockt werden dies sind aktuell ebenfalls 1612 €. 

Wie die Verhinderungspflege kann auch die Kurzzeitpflege für regelmäßige Pausen z.B. für Urlaub auch in 3 mal 2 Wochen aufgesplittet werden. Allerdings wird dies von den Pflegeeinrichtungen nicht so gerne gesehen.

Wichtig! Auch in dieser Zeit kann weiter bis zu 4 Wochen 50% des Pflegegelds bezogen werden.

Tipp! Bei der Kurzzeitpflege in einem stationären Pflegeheim fallen Kosten für Unterkunft und Verpflegung an, welche nicht durch das Geld der Kurzzeitpflege gedeckt sind. Diese können durch den Entlastungsleistungsbetrag von 125€ im Monat gemindert werden.

Ab 1.1.2022 wird es Änderungen zur Kurzzeitpflege geben. Jetzt Reformen der Kurzzeitpflege lesen!

Jetzt Teil 1 - Verhinderungspflege lesen!
Jetzt Teil 3 - Tages- und Nachtpflege lesen!

© Heiko Pietsch

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