Pflegereform 2021 - Miniserie - Mehr Geld für Pflegekräfte
Die Pflegereform
2021 ist verabschiedet und wird zum 1.1.2022 in Kraft treten. Diese Pflegereform
ist deutlich kleiner ausgefallen, als sie geplant war. Doch auf Grund der
Bundestagswahlen wurde zumindest noch eine kleine Reform beschlossen. Von der
Reform sind sowohl Leistungserbringer, Pflegebedürftige, Pflegepersonal als
auch pflegende Angehörige betroffen. Im dritten Teil schauen wir uns mal an, wie es mit den Gehältern der Pflegekräfte in Zukunft aussieht.
Tarifzwang für Pflegeeinrichtungen
Bis jetzt wurden Pflegeeinrichtungen angehalten nach Tarif bzw. tariforientiert die Pflegekräfte zu bezahlen. Dafür erhielten diese teilweise mehr Geld für bestimmte Leistungen. Diese Regelung fällt jetzt weg.
Ab dem 1.1.2022 müssen Pflegeeinrichtungen melden, ob sie die Pflegekräfte nach Tarif oder tariforientiert bezahlt. Ab 1.9.2022 soll dies dann auch bei der Vergütung der Leistungen berücksichtigt werden. Hier kommt nun der Knackpunkt, wenn die Einrichtung dies nämlich nicht macht, kann diese nicht mehr mit den Kassen abrechnen.
Tariforientiert bedeutet sich an regional üblichen Tarifen zu orientieren. Das bedeute im Endeffekt, dass sich z.B. am West-Ost-Gefälle nichts ändern wird. Außerdem gibt es nur selten eigenen Tarifverträge für die Pflege was bedeutet, dass die Gehälter sich auch den anderen Dienstleistungen orientiert. (Haltet euch dies im Hinterkopf, wenn Ihr Teil 4 lest.)
Die Regelungen zu tariforientierten Gehältern findet Ihr auch in §72 SGB XI und die Änderungen werden gültig ab dem 1.9.2022.
Zusammenfassung:
Mehr Geld, aber auch nicht zu viel Geld
Zusätzlich müssen Pflegeeinrichtungen, die mit dem Kassen abrechnen, wirtschaftliches arbeiten nachweisen. Dies heißt nix anderes, als dass diese auch nicht beliebig viel für Ihre Pflegekräfte zahlen dürfen. Mehr als 10% über den regional üblichen Tarifverträgen gilt als unwirtschaftlich.
Allerdings wird es wohl eine Art von Bestandsschutz geben, für die Pflegekräfte die jetzt schon mehr als 10 % über Tarifniveau bekommen.
Die Regelungen zur Wirtschaftlichkeit findet Ihr auch in §82c SGB XI und die Änderungen werden gültig ab dem 1.1.2022.
Zusammenfassung:
© Heiko Pietsch
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Jetzt alle Teile der Pflegereform 2021 lesen!
Teil 1 - Mehr für Pflegebedürftige
Teil 3 - Mehr Geld für Pflegekräfte
Teil 4 - Aufwertung der Pflegefachkraft
Quelle:
- Bundesgesundheitsministerium
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