Erstaunlich wie sich manchmal auch die blödsinnigsten Gerüchte über Jahre halten.
Dies ist sicher eines davon und das werden die meisten
auch schon einmal gehört oder sogar erlebt haben.
Überlegen Sie mal genau. Haben Sie selbst oder eine
Kollegin sich schon mal mit Fieber und Gliederschmerzen zur Arbeit geschleppt,
weil Sie am nächsten Tag in ihren wohlverdienten Urlaub wollte?
Also um was geht es? Seit Jahren hält sich das
Gerücht, dass man mindesten einen Tag arbeiten muss bevor man nach seiner
Krankschreibung in den Urlaub gehen kann.
Zugegeben, dieses Problem betrifft nicht nur die
Pflege, aber dort hält sich dieses Gerücht erstaunlich hartnäckig. Aber welche
Gründe könnte das haben?
Zum Einen sind viele Leitungskräfte schon in diesem
Thema entsprechend geimpft worden, als sie selbst noch nichts zu sagen
hatten.
Zum Anderen ist es auch einfach ganz praktisch, wenn der Mitarbeiter bis Freitag krankgeschrieben ist und am Montag nach seinem freien
Wochenende in den genehmigten Urlaub geht, ihm zu erklären „Ja wenn Sie am
Montag in den Urlaub gehen wollen, müssen Sie am Wochenende aber noch
einspringen, weil Sie ja bis Freitag krank waren.“
Dazu gibt als erstes schon mal zusagen aus rechtlicher
Sicht, ist Krank = Krank und genehmigter Urlaub = genehmigter Urlaub und es
gibt keinerlei rechtliche Grundlage dafür, dass der Mitarbeiter vor seinem Urlaub
noch einmal arbeiten kommen muss. Genauer gesagt der Arbeitgeber darf dies gar nicht verlangen.
Aber es gibt noch ein weiteres rechtliches Problem. Eine Änderung im Dienstplan, was ein Einspringen am Wochenende ja wäre, muss dem Mitarbeiter 4 Werktage vor Beginn des Dienstes mitgeteilt werden.
Aber es gibt noch ein weiteres rechtliches Problem. Eine Änderung im Dienstplan, was ein Einspringen am Wochenende ja wäre, muss dem Mitarbeiter 4 Werktage vor Beginn des Dienstes mitgeteilt werden.
Ach und wo wir schon bei rechtlichen Aspekten sind.
Der Arbeitgeber hat gegenüber seinem Arbeitnehmer auch eine Führsorgepflicht.
Soll heißen, einen Mitarbeiter, welcher krankgeschrieben war und es eventuell
noch ist, darf der Arbeitgeber nicht arbeiten lassen.
So damit ist eigentlich schon alles klar, aber es gibt
auch noch moralische Aspekte. Weil indirekt unterstellen sie ihrem Mitarbeiter
damit nur zu simulieren und das ist eine Schweinerrei und sie sollten mal
überlegen ob sie als Leitungskraft so geeignet sind. Aber nicht nur die
Leitungskräfte üben in diesem Fall Druck aus. Dieser kommt nämlich durchaus
auch aus dem Team mit Sätzen wie „schau mal, der wieder, meldet sich vor dem
Urlaub krank“. Hier gibt es offensichtlich ein Problem im Team, über das
dringend mal geredet werden sollte.
Meine Tipps für den Betroffenen, überlegen Sie sich
gut ob sie wirklich schon gesund sind. Denn oft lautet die Kommunikation beim
Arzt wie folgt: „Nein sie brauchen mich nicht bis nächste Woche krankschreiben,
am Wochenende habe ich Frei und dann Urlaub.“ Wenn der Arzt es für notwendig
hält Sie länger Krank zu schreiben, um Gotteswillen seien sie nicht so dumm und
überreden den Arzt zu etwas Anderem. Der Urlaub ist zur Erholung da und nicht
zum gesundwerden. Sie können und sollten sich auch im Urlaub krankschreiben
lassen, wenn der Arzt dies für notwendig hält. Und haben Sie bitte kein
schlechtes Gewissen, es ist im Interesse des Unternehmens, des Teams und der zu
betreuenden Menschen, wenn Sie nur gesund arbeiten.
Übrigens in dem Fall müssen Sie sich rechtlich gesehen
nicht einmal gesund melden. Wenn ihr Arbeitgeber in der Lage ist zu lesen,
sieht er auf der AU wie lange Sie krank sind, auf dem Dienstplan wann Sie Frei
haben und wenn er ihnen den Urlaub genehmigt hat, sollte ihm hoffentlich auch dies
noch in Erinnerung sein.
Mein Tipp für Leitungskräfte, behalten Sie Ruhe.
Mitarbeiter unter Druck zu setzen ist in der Regel der falsche Weg um Ruhe in Ihr Unternehmen zu bringen. Davon mal abgesehen, dass Sie sich mal überlegen
sollten, warum ein Einspringen in dieser Situation überhaupt notwendig ist.
Könnte das eventuell daran liegen, dass sie vergessen haben eventuelle
Ausfallzeiten mit zu planen. Stichwort „Brutto-Netto-Arbeitszeit“. Sie allein
sind verantwortlich dafür, dass ausreichend Personal vorhanden und geplant ist
und dies können und dürfen Sie nicht auf Ihre Mitarbeiter abwälzen. Außerdem
denken Sie bitte daran, den Krankenstand verringern Sie nur, wenn Sie
den Mitarbeitern Erholung gönnen.
©
Heiko Pietsch
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