Pflege-Pause - Auch pflegende Angehörige brauchen Auszeiten Teil 3 - Tages & Nachtpflege

 Pflege-Pause - Auch pflegende Angehörige brauchen Auszeiten Teil 3 - Tages & Nachtpflege


Ob Ihr selbst pflegende Angehörige oder Pflegekräfte, die regelmäßig mit pflegenden Angehörigen zu tun haben, seit. Diese Möglichkeiten für eine Pause von der Pflege Angehöriger solltet Ihr kennen.

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege wurden nun schon als vorübergehende Entlastungen vorgestellt. Wenden wir uns nun einer Möglichkeit zur dauerhaften Entlastung zu.

Tages- und Nachtpflege

Die Tages- und Nachtpflege bietet die Möglichkeit die Pflegebedürftigen für ein paar Stunden pro Tag in professionelle Hände zu geben. Dies bietet den pflegenden Angehörigen die Zeit für Besorgungen, Erholung oder auch zur Arbeit. 

Voraussetzungen für die Kostenübernahme von Tages- und Nachtpflege ist eine Pflegegrad 2-5.  Bei Pflegegrad 2 werden aktuelle 689 € übernommen, bei Pflegegrad 3 sind es 1.298 €. bei Pflegegrad 4 sind es 1612 € und bei Pflegegrad 5 sind es 1.995 €.

Wichtig! Während der gesamten Zeit kann in voller Höhe Pflegegeld bezogen werden.

Tipp! Bei der Tages- und Nachtpflege fallen Kosten für Unterkunft und Verpflegung an, welche nicht durch das Geld der Pflegekasse gedeckt sind. Diese können durch den Entlastungsleistungsbetrag von 125€ im Monat gemindert werden.

Außerdem bieten viele Einrichtungen einen Fahrdienst an, um den Transport des Pflegebedürftigen sicher zu stellen.

Entlastungsleistungen

Eine weitere Möglichkeit, welche auch Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 zur Verfügung steht, ist es die sogenannten Entlastungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Hier kommt professionelles Personal zum Pflegebedürftigen nach Hause, um diesen zu beschäftigen. Dies können Bewegungs- oder Denkspiele sein, aber auch Einkaufen oder Zeitung lesen. Ziel ist es die innere Unruhe im Pflegebedürftigen zu reduzieren und Fähigkeiten zu erhalten. 

Für Entlastungsleistungen stehen monatlich 125 € pro Monat zur Verfügung. Hier gibt es weiter komplizierte Regelungen, auf die ich ein Andermal eingehen werde.

Jetzt Teil 1 - Verhinderungspflege lesen!
Jetzt Teil 2 - Kurzzeitpflege lesen!

© Heiko Pietsch

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