Ja, das gibt es tatsächlich immer wieder. In der Pflege hält
sich seit langer Zeit hartnäckig das Gerücht, jedes 2.Wochenede müsste frei
sein. Das ist aber tatsächlich nicht mehr als ein Gerücht.
Viele Pflegekräfte sind es, aus den Zeiten in denen Personalmangel
noch ein Fremdwort war, gewohnt jedes 2 Wochenende frei zu haben. Dazu kommt auch noch das geglaubt wird, dass
sich daraus ein fester Rhythmus ableiten lässt, nach dem in der Urlaubsplanung entsprechend
Urlaubstage eingespart werden können.
Für beide Fälle muss ich ganz klar sagen, nein. Nein, Sie
haben nicht das Recht jedes 2. Wochenende frei zu haben und nein, es gibt auch diesen
Rhythmus nicht. Sie haben einzig und allein einen verdammt netten Arbeitgeber, wenn
es bei Ihnen so ist.
Zunächst mal muss ich sagen es gibt nicht das Wochenende an
sich, da der Gesetzgeber ganz klar zwischen Samstag und Sonntag unterscheidet.
Der Samstag ist ein Werktag und der Sonntag ein Ruhetag.
Deshalb gibt es auch keine Regelung zum Samstag. Heißt, Sie
dürften theoretisch alle Samstag im Jahr arbeiten.
Beim Sonntag gibt es eine kleine Einschränkung. Da sagt das
Gesetz, dass mindesten 15 Sonntage im Jahr frei sein müssen. Aber auch das
bedeutet, dass Sie theoretisch 37 Sonntage arbeiten können und da passt die
Rechnung mit dem 2. Wochenende frei schon nicht mehr.
Aber noch etwas, das Ihnen nicht gefallen wird, das Gesetzt
sagt nichts zu aufeinander folgende Sonntage. Also könnte Ihr Arbeitgeber Sie
problemlos 37 Wochenenden am Stück planen ohne gegen das Gesetz zu verstoßen.
Allerdings ist der Arbeitgeber, dazu verpflichtete einen entsprechenden
Ausgleich während der Woche zu schaffen.
So ist die Gesetzeslage. Was eine mitarbeiterfreundliche
Dienstplanung ist, steht auf einem anderen Blatt. Außerdem kann es immer sein,
dass Sie durch einen Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder einen
Arbeitsvertrag weniger Sonntage arbeiten müssen.
Aber wie oben schon kurz erwähnt, ist es in Zeiten des
Personalmangels sehr schwierig einen Luxus, wie
jedes 2. Wochenende frei zu
haben, zu gewähren.
Daher ist mein Tipp an die Arbeitnehmer. Gehen Sie nicht
gleich wütend auf Ihren Vorgesetzten los, wenn Sie einmal 3 oder 4 Wochenenden
hintereinander arbeiten. Wenn das der Fall ist ging es vermutlich auch nicht
anders.
Mein Tipp an die Leitungskräfte, kommen Sie Ihren
Mitarbeitern entgegen wenn es die Situation erlaubt. Denn es gibt auch soziale
Kontakte, die nicht in der Pflege arbeiten und somit hauptsächlich an den
Wochenenden gepflegt werden können. Und sollte es nicht anders möglich sein,
bleiben Sie gerecht und teilen Sie nicht immer den Mitarbeiter ein der eh nie
etwas sagt.
Denken Sie daran sie sitzen alle im selben sinkenden Boot.
© Heiko Pietsch
Quellen:
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG) § 9, § 10 und § 11
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