Mythen in der Urlaubsplanung



Ihr Chef/in gibt Ihnen vor wann Sie Urlaub nehmen dürfen, verplant diesen gleich für Sie, oder verhängt zu bestimmten Zeiten Urlaubssperre?

Ja, zum Thema Urlaub gibt es immer viele Fragen und viele Diskussionen. Deshalb möchte ich versichern mal etwas Licht ins Dunkle zu bringen.

Wie viel Urlaub steht Ihnen zu?

24 Werktagen ist das gesetzliche Minimum als Urlaubsanspruch. Als Werktage gelten die Tage von Montag bis Samstag. Wird nur an fünf oder weniger Tagen in der Woche gearbeitet, ist der Urlaubsanspruch entsprechend umzurechnen (24 geteilt durch sechs Werktage multipliziert mit der Anzahl der Arbeitstage pro Woche). So besteht bei einer 5-Tage-Woche ein Mindestanspruch von 20 Tagen (24:6= 4; 4x5=20), bei einer 4-Tage-Woche ein Anspruch von 16 Urlaubstagen usw.
In der Regel ist Ihr Urlaubsanspruch auf Grund von Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen aber deutlich höher als der gesetzliche Mindestanspruch.

Darf ich über meinen Urlaub frei verfügen?

Grundsätzlich gehört Ihr Urlaub nur Ihnen und Sie dürfen diesen verplanen wo, wann und wie lange Sie wollen.
Aber, ja es gibt ein aber und zwar ein großes. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Personalplanung so zu gestalten, dass der Betrieb aufrechterhalten werden kann. Dazu gehört auch das Einplanen von krankheitsbedingten Ausfällen. Das heißt er kann bestimmte Vorgaben für die Urlaubsplanung machen und er kann auch tatsächlich über nicht verplanten Urlaub Verfügung und dieses dort planen wo es Ihm passt.
In der Regel werden Sie vom Arbeitgeber zu einem bestimmten Zeitpunkt aufgefordert Ihren Jahresurlaub zu verplanen. Machen Sie dies nicht, kann der Arbeitgeber die für Sie tun. Aber gefällt Ihnen diese Planung nicht und es sprechen zu Ihrem Wunschtermin keine betrieblichen Gründe dagegen, können Sie auch während des laufenden Jahres Ihren Urlaub ändern. 

Mein Tipp: Verplanen Sie rechtzeitig Ihren Jahresurlaub, dann haben Sie auch gute Chancen diesen zu bekommen, wann Sie es möchten. Denn Ihre Wünsche sind erstmal für den Arbeitgeber verpflichtend, so lange er dann den Betrieb aufrechterhalten kann.

Darf Ihr Vorgesetzter Urlaubssperren verhängen?

Ja, dies kann der Abreitgeber, wenn es z.B. eine besonders starke Jahreszeit für das Geschäft gibt. Aber dies ist auf die Pflege bezogen praktisch nicht anwendbar.  Da diese nicht zu einem festen Zeitpunkt mehr oder weniger wird. Heißt, die allseits beliebte Urlaubsparre über Weihnachten und Neujahr ist nicht rechtssicher begründbar und darf damit auch nicht verhäng werden.

Kann mein Urlaubsanspruch verfallen?

Grundsätzlich ist der Jahresurlaub in dem Jahr zu nehmen, in dem der Anspruch besteht. Ist dies nicht möglich kann dieser ins Folgejahr übertragen werden, verfällt aber spätestens am 31.3. ersatzlos. Eine Ausnahme gibt es. Sollten Sie auf Grund einer langfristigen Erkrankung nicht in der lange gewesen sein Ihren Urlaub zu nehmen, verfällt Ihr Anspruch nicht zum 31.3. des Folgejahres. Aber auch hier ist spätestens am 31.3. des übernächsten Jahres Schluss, damit sich nicht Urlaub ins unendliche auftürmen kann.

Wie lange muss/darf ein Urlaub sein?

Der Gesetzgeber sieht eine mindestlänge von 12 Werktagen für einen Urlaub vor, damit auch eine Erholung stattfinden kann. In Ausnahmefällen kann Urlaub auch kürzer sein, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich darauf einigen. Nicht erlaubt ist, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen wegen Unverzichtbarkeit keinen Urlaub länger als ein paar Tage gewährt.
Theoretisch ist es auch möglich den gesamten Jahresurlaub am Stück zu nehmen, aber in der Regel sprechen bereits erwähnte betriebliche Gründe dagegen. 

Kann genehmigter Urlaub zurückgenommen werden?

Ja und Nein. Erstmal ist dies nicht ohne Zustimmung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer möglich. Aber, gibt es zwingende betriebliche Gründe, kann der Arbeitgeber dies auch einseitig tun.

Haben Eltern von Schulpflichtigen Kinder Anspruch auf Urlaub in den Schulferien?

Nein. Ob ein Arbeitnehmer schulpflichtige Kinder hat oder nicht, spielt für den Gesetzgeber keine Rolle. Es ist dem Arbeitgeber aber auch nicht ausdrücklich verboten, sofern es die betriebliche Situation zulässt, die Urlaubswünsche von Eltern in den Schulferien zu bevorzugen. Einen Anspruch darauf haben berufstätige Eltern allerdings nicht.

Was ist, wenn ich im Urlaub krank werde?

Im Urlaub sollen Sie sich laut Gesetzgeber erholen, dies ist aber schwerlich möglich, wenn Sie krank werden. Aber, was sollten Sie tun, wenn Sie tatsächlich im Urlaub krank werden? Da gibt es nur eine klare Antwort. Sie gehen zum Arzt und holen sich eine AU. Diese reichen Sie sofort beim Arbeitgeber ein. Dann erhalten Sie Ihre Urlaubstage auch wieder zurück um diese später nehmen zu können.
Aber bedenken Sie auch, sollten Sie sich krankmelden und dann trotzdem den Urlaub auf Mallorca antreten, ist dies ein Grund für eine fristlose Kündigung.

Dürfen Sie in der Probezeit Urlaub nehmen?

Der Mythos, dass in der Probezeit kein Urlaub genommen werden darf, ist weit verbreitet und kommt immer wieder zur Sprache. Aber es ist eben auch nur ein Mythos. Zwar ist es richtig, dass der volle Urlaubsanspruch erst nach sechs Monaten im Betrieb entsteht. Aber Sie haben zuvor bereits Anspruch auf den anteiligen Urlaub (1/12 des Jahresurlaubs pro Monat), für die Zeit in der Sie bereits gearbeitet haben. Bei 24 Tagen Anspruch sind das zwei Tage pro Monat.

Müssen Sie im Urlaub erreichbar sein?

Nein, in keinem Fall.

Ich hoffe, dass nun einigen Fragezeichen weniger in Ihren Köpfen sind.

© Heiko Pietsch

Quellen:

  • BurlG (Bundesurlaubsgesetz)
  • Urteil des BAG vom 7.8.2012 – 9 AZR 353/10 – AiB 2013, 133

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