Ihr Chef/in gibt Ihnen vor wann Sie Urlaub nehmen dürfen, verplant
diesen gleich für Sie, oder verhängt zu bestimmten Zeiten Urlaubssperre?
Ja, zum Thema Urlaub gibt es immer viele Fragen und viele Diskussionen.
Deshalb möchte ich versichern mal etwas Licht ins Dunkle zu bringen.
Wie viel Urlaub steht
Ihnen zu?
24 Werktagen ist das gesetzliche Minimum als Urlaubsanspruch.
Als Werktage gelten die Tage von Montag bis Samstag. Wird nur an fünf oder
weniger Tagen in der Woche gearbeitet, ist der Urlaubsanspruch entsprechend
umzurechnen (24 geteilt durch sechs Werktage multipliziert mit der Anzahl der
Arbeitstage pro Woche). So besteht bei einer 5-Tage-Woche ein Mindestanspruch
von 20 Tagen (24:6= 4; 4x5=20), bei einer 4-Tage-Woche ein Anspruch von 16
Urlaubstagen usw.
In der Regel ist Ihr Urlaubsanspruch auf Grund von
Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen aber deutlich
höher als der gesetzliche Mindestanspruch.
Darf ich über meinen
Urlaub frei verfügen?
Grundsätzlich gehört Ihr Urlaub nur Ihnen und Sie dürfen
diesen verplanen wo, wann und wie lange Sie wollen.
Aber, ja es gibt ein aber und zwar ein großes. Der
Arbeitgeber ist verpflichtet, die Personalplanung so zu gestalten, dass der Betrieb
aufrechterhalten werden kann. Dazu gehört auch das Einplanen von krankheitsbedingten
Ausfällen. Das heißt er kann bestimmte Vorgaben für die Urlaubsplanung machen
und er kann auch tatsächlich über nicht verplanten Urlaub Verfügung und dieses
dort planen wo es Ihm passt.
In der Regel werden Sie vom Arbeitgeber zu einem bestimmten
Zeitpunkt aufgefordert Ihren Jahresurlaub zu verplanen. Machen Sie dies nicht,
kann der Arbeitgeber die für Sie tun. Aber gefällt Ihnen diese Planung nicht
und es sprechen zu Ihrem Wunschtermin keine betrieblichen Gründe dagegen,
können Sie auch während des laufenden Jahres Ihren Urlaub ändern.
Mein Tipp:
Verplanen Sie rechtzeitig Ihren Jahresurlaub, dann haben Sie auch gute Chancen
diesen zu bekommen, wann Sie es möchten. Denn Ihre Wünsche sind erstmal für den
Arbeitgeber verpflichtend, so lange er dann den Betrieb aufrechterhalten kann.
Darf Ihr Vorgesetzter
Urlaubssperren verhängen?
Ja, dies kann der Abreitgeber, wenn es z.B. eine besonders
starke Jahreszeit für das Geschäft gibt. Aber dies ist auf die Pflege bezogen
praktisch nicht anwendbar. Da diese
nicht zu einem festen Zeitpunkt mehr oder weniger wird. Heißt, die allseits
beliebte Urlaubsparre über Weihnachten und Neujahr ist nicht rechtssicher
begründbar und darf damit auch nicht verhäng werden.
Kann mein Urlaubsanspruch
verfallen?
Grundsätzlich ist der Jahresurlaub in dem Jahr zu nehmen, in
dem der Anspruch besteht. Ist dies nicht möglich kann dieser ins Folgejahr
übertragen werden, verfällt aber spätestens am 31.3. ersatzlos. Eine Ausnahme
gibt es. Sollten Sie auf Grund einer langfristigen Erkrankung nicht in der
lange gewesen sein Ihren Urlaub zu nehmen, verfällt Ihr Anspruch nicht zum
31.3. des Folgejahres. Aber auch hier ist spätestens am 31.3. des übernächsten
Jahres Schluss, damit sich nicht Urlaub ins unendliche auftürmen kann.
Wie lange muss/darf
ein Urlaub sein?
Der Gesetzgeber sieht eine mindestlänge von 12 Werktagen für
einen Urlaub vor, damit auch eine Erholung stattfinden kann. In Ausnahmefällen
kann Urlaub auch kürzer sein, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich darauf
einigen. Nicht erlaubt ist, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen wegen Unverzichtbarkeit keinen
Urlaub länger als ein paar Tage gewährt.
Theoretisch ist es auch möglich den gesamten Jahresurlaub am
Stück zu nehmen, aber in der Regel sprechen bereits erwähnte betriebliche
Gründe dagegen.
Kann genehmigter
Urlaub zurückgenommen werden?
Ja und Nein. Erstmal ist dies nicht ohne Zustimmung von Arbeitgeber
und Arbeitnehmer möglich. Aber, gibt es zwingende betriebliche Gründe, kann der
Arbeitgeber dies auch einseitig tun.
Haben Eltern von
Schulpflichtigen Kinder Anspruch auf Urlaub in den Schulferien?
Nein. Ob ein Arbeitnehmer schulpflichtige Kinder hat oder
nicht, spielt für den Gesetzgeber keine Rolle. Es ist dem Arbeitgeber aber auch
nicht ausdrücklich verboten, sofern es die betriebliche Situation zulässt, die Urlaubswünsche
von Eltern in den Schulferien zu bevorzugen. Einen Anspruch darauf haben
berufstätige Eltern allerdings nicht.
Was ist, wenn ich im Urlaub
krank werde?
Im Urlaub sollen Sie sich laut Gesetzgeber erholen, dies ist
aber schwerlich möglich, wenn Sie krank werden. Aber, was sollten Sie tun, wenn
Sie tatsächlich im Urlaub krank werden? Da gibt es nur eine klare Antwort. Sie
gehen zum Arzt und holen sich eine AU. Diese reichen Sie sofort beim
Arbeitgeber ein. Dann erhalten Sie Ihre Urlaubstage auch wieder zurück um diese
später nehmen zu können.
Aber bedenken Sie auch, sollten Sie sich krankmelden und
dann trotzdem den Urlaub auf Mallorca antreten, ist dies ein Grund für eine
fristlose Kündigung.
Dürfen Sie in der
Probezeit Urlaub nehmen?
Der Mythos, dass in der Probezeit kein Urlaub genommen
werden darf, ist weit verbreitet und kommt immer wieder zur Sprache. Aber es
ist eben auch nur ein Mythos. Zwar ist es richtig, dass der volle
Urlaubsanspruch erst nach sechs Monaten im Betrieb entsteht. Aber Sie haben
zuvor bereits Anspruch auf den anteiligen Urlaub (1/12 des Jahresurlaubs pro
Monat), für die Zeit in der Sie bereits gearbeitet haben. Bei 24 Tagen Anspruch
sind das zwei Tage pro Monat.
Müssen Sie im Urlaub
erreichbar sein?
Nein, in keinem Fall.
Ich hoffe, dass nun einigen Fragezeichen weniger in Ihren
Köpfen sind.
© Heiko
Pietsch
Quellen:
- BurlG (Bundesurlaubsgesetz)
- Urteil des BAG vom 7.8.2012 – 9 AZR 353/10 – AiB 2013, 133
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