Pflege-Pause - Auch pflegende Angehörige brauchen Auszeiten Teil 1 - Verhinderungspflege
Ob Ihr selbst pflegende Angehörige oder Pflegekräfte, die regelmäßig mit pflegenden Angehörigen zu tun haben, seit. Diese Möglichkeiten für eine Pause von der Pflege Angehöriger solltet Ihr kennen.
Wenn ein Angehöriger Pflegebedürftig wird, kann dies ziemlich viel im Leben auf den Kopf stellen. Für viele steht dann fest, dass die Pflege der Angehörigen Familiensache ist. Nicht selten bedeutet dies eine enorme psychische und finanzielle Belastung.
Eine solche Belastung macht einen auf Dauer selbst Krank, daher ist es wichtig sich ab und zu eine Auszeit zu gönnen. Dafür hat der Gesetzgeber mehrere Möglichkeiten geschaffen.
Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege bietet die Möglichkeit für den Pflegebedürftigen bis zu 6 Wochen im Jahr durch einen ambulanten Pflegedienst versorgen zu lassen. Voraussetzung hierfür ist, dass ein Pflegegrad 2-5 vorliegt.
Für die Versorgung werden im Rahmen der Verhinderungspflege aktuell 1612 € im Jahr zur Verfügung gestellt. Zusätzlich kann dieser Betrag um 50% der Kurzzeitpflege aufgestockt werden dies sind aktuell 806€.
Die Verhinderungspflege kann für regelmäßige Pausen z.B. für Urlaub auch in 3 mal 2 Wochen aufgesplittet werden.
Wichtig! In dieser Zeit kann weiter Pflegegeld bezogen werden. Für den ersten und letzten Tag der Verhinderungspflege sogar der volle Satz und für die anderen Tag 50% des zuletzt bezogenen Pflegegeldes.
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© Heiko Pietsch
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"Die Verhinderungspflege bietet die Möglichkeit für den Pflegebedürftigen bis zu 6 Wochen im Jahr durch einen ambulanten Pflegedienst versorgen zu lassen. Voraussetzung hierfür ist, dass ein Pflegegrad 2-5 vorliegt." Das ist nur bedingt richtig. Die Verhinderungspflege kann NICHT nur durch einen ambulanten Pflegedienst durchgeführt werden, sondern auch von Freunden und Familie und/oder durch Bekannte. DAS ist eines der ganz wenigen Instrumente, die relativ unbürokratisch und gut zu nutzen sind. Und, wie die sechs Wochen zu Stande kommen, ist mir auch nicht ganz klar. Es gibt tageweise und stundenweise Verhinderung, aber das führe ich nicht weiter aus, das steht auf anderen Seiten schon sehr gut erklärt.
AntwortenLöschenMir fehlt hier auch ,das die Verhinderung der Pflegeperson auch Stundenweisse stattfinden kann und die Ersatzpflege von Nachbarn,Freunden oder auch Familie gemacht werden kann.
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