Pflegereform 2021 - Miniserie - Aufwertung der Pflegekraft

 Pflegereform 2021 - Miniserie - Aufwertung der Pflegekraft

Die Pflegereform 2021 ist verabschiedet und wird zum 1.1.2022 in Kraft treten. Diese Pflegereform ist deutlich kleiner ausgefallen, als sie geplant war. Doch auf Grund der Bundestagswahlen wurde zumindest noch eine kleine Reform beschlossen. Von der Reform sind sowohl Leistungserbringer, Pflegebedürftige, Pflegepersonal als auch pflegende Angehörige betroffen 
Im vierten Teil der Serie schauen wir uns mal das Thema "Die neuen Kompetenzen von Pflegefachkräften" genauer an.

Verordnung von Häuslicher Krankenpflege

Ja zu mehr Geld, gehört auch mehr Verantwortung. Um die Wege zu beschleunigen ist die Pflegefachkraft in ihrer Tätigkeit aufgewertet worden. 

Im Rahmen einer vertragsärztlichen Regelung, welche bis 1.8.2022 definiert worden sind, kann die Pflegekraft nun über Häufigkeit und Dauer einer Maßnahme in der Häuslichen Krankenpflege bestimmen.

Wie dies in der Praxis genau ablaufen, soll ist noch nicht ganz klar. Begrüßenswert wäre sicher die Möglichkeit, dass Pflegekräfte Verordnungen ausstellen dürfen.

Die Regelungen zu der Verordnung von HKP durch Pflegekräfte findet Ihr auch in §37 SGB V und die Änderungen werden gültig ab dem 1.8.2022.

Zusammenfassung:

Empfehlung von Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln

Außerdem dürfen Pflegefachkräfte Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel direkt bei den Kassen empfehlen und diese soll die Maßnahmen innerhalb von 3 Wochen beurteilen und bestenfalls genehmigen. 

Das heißt, wenn Ihr für den Pflegebedürftigen etwas benötigt, ist es nicht mehr notwendig auf die nächste Visite des Arztes zu warten.

Die Regelungen zur Verordnung von Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln findet Ihr in §40 SGB XI und die Änderungen werden gültig ab dem 1.1.2022. 

Zusammenfassung:

 

 

 

 

Übertragung ärztlicher Tätigkeiten

Zu guter Letzt soll es Modellvorhaben in den Bundesländern zur Übertragung von ärztlichen Tätigkeiten an die Pflegefachkräfte geben. Es soll u.a. für Pflegefachkräfte, mit einer speziellen Zusatzqualifikation, die Möglichkeit geben Verbandsmittel und Pflegehilfsmittel, sowie Maßnahmen der Häuslichen Krankenpflege direkt selbstständig zu verordnen.

Die Regelungen zur Übertragung von ärztlichen Tätigkeiten findet Ihr in §63 SGB V und die Änderungen werden gültig ab dem 1.1.2023. 

Zusammenfassung:



 

 

 

 

© Heiko Pietsch

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Jetzt alle Teile der Pflegereform 2021 lesen!

Teil 1 - Mehr für Pflegebedürftige

Teil 2 - Weniger Eigenanteil

Teil 3 - Mehr Geld für Pflegekräfte

Teil 4 - Aufwertung der Pflegefachkraft

Teil 5 - Mehr Mehr Mehr

 

Quelle:

- Bundesgesundheitsministerium

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