Pflegereform 2021 - Miniserie - Mehr für Pflegebedürftige
Die Pflegereform 2021 ist verabschiedet und wird zum 1.1.2022 in Kraft treten. Diese Pflegereform ist deutlich kleiner ausgefallen, als sie geplant war. Doch auf Grund der Bundestagswahlen wurde zumindest noch eine kleine Reform beschlossen. Von der Reform sind sowohl Leistungserbringer, Pflegebedürftige, Pflegepersonal als auch pflegende Angehörige betroffen.
In dieser Miniserie erläutere ich kurz die einzelnen Themen der Reform und als erstes nehme ich mal die Änderungen für die Pflegebedürftigen unter die Lupe.
Mehr Sachleistungen
Es wurde eine Erhöhung des Budgets für Sachleistungen beschlossen. Zur Erinnerung, die Sachleistungen sind in der Regel ambulante Grundpflegeleistungen. Werden also durch ambulante Pflegedienste erbracht und bieten Leistungen An- und Auskleiden oder Körperpflege.
Die Regelungen zu Sachleistungen findet Ihr auch in §36 SGB XI und die Änderungen werden gültig ab dem 1.1.2022.
Beschlossen wurde eine einmalige Erhöhung von ca. 5% für alle Pflegegrade, die auch Sachleistungen erhalten. Die ursprünglich geplante dynamische Anpassung wurde nicht umgesetzt.
Zusammenfassung:
Mehr Kurzzeitpflege
Es wurde auch eine Erhöhung des Budgets für die Kurzzeitpflege beschlossen. Zur Erinnerung, die Kurzzeitpflege kann angewendet werden, wenn eine stationäre Pflege notwendig ist, diese aber voraussichtlich nur vorrübergehend sein wird.
Die Regelungen zu Sachleistungen findet Ihr auch in §42 SGB XI und die Änderungen werden gültig ab dem 1.1.2022.
Beschlossen wurde auch hier eine einmalige Erhöhung von ca. 5% für alle Pflegegrade, die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen können.
Zusammenfassung:
Was wurde nicht mehr angepasst?
Die Budgets für Verhinderungspflege, Tages- und Nachtpflege, stationäre Pflege und Entlastungsleistungen wurden nicht verändert.
Allerdings gab es bei Entlastungsleistungen und stationärer Pflege andere Anpassungen, die einiges bewirken könnten. Hierzu aber mehr in einem anderen Artikel.
© Heiko Pietsch
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Jetzt alle Teile der Pflegereform 2021 lesen!
Teil 1 - Mehr für Pflegebedürftige
Teil 3 - Mehr Geld für Pflegekräfte
Teil 4 - Aufwertung der Pflegefachkraft
Quelle:
- Bundesgesundheitsministerium
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