Pflegereform 2021 - Miniserie - Mehr Mehr Mehr

  Pflegereform 2021 - Miniserie - Mehr Mehr Mehr


Die Pflegereform 2021 ist verabschiedet und wird zum 1.1.2022 in Kraft treten. Diese Pflegereform ist deutlich kleiner ausgefallen, als sie geplant war. Doch auf Grund der Bundestagswahlen wurde zumindest noch eine kleine Reform beschlossen. Von der Reform sind sowohl Leistungserbringer, Pflegebedürftige, Pflegepersonal als auch pflegende Angehörige betroffen.

Im letzten Teil schauen wir uns mal ein paar weitere neue Regelungen durch die Pflegereform an.

Mehr Pflegepersonal

Mehr oder viel mehr gleiche Verteilung von Pflegepersonal soll es dann ab dem 1.7.2023 geben. Zumindest wird der Personalschlüssel dann nicht mehr von den Bundesländern bestimmt, sondern es wird einen bundeseinheitlichen Schlüssel geben. 

Die Bemessung wir dann anhand der Bewohnerstruktur in der Einrichtung erfolgen. Da ist auch schon der ersten Haken, denn diese Regelung gilt nur für stationäre Pflegeeinrichtungen. In § 113c sind für Pflegefachkräfte, Pflegehilfskräfte mit und Ohne Ausbildung entsprechende Werte je nach Pflegegrad festgelegt.

Wo die Pflegekräfte in 1,5 Jahren hergezaubert werden, ist leider nicht geregelt worden. Hier steht man noch in Kontakt mit dem Zauberei-Ministerium. (nicht ernst gemeint.)

Die Regelungen zum Personalschlüssel findet Ihr auch in §113c SGB XI und die Änderungen werden gültig ab dem 1.7.2023. 

Zusammenfassung:



Übergangspflege

Die Übergangspflege wurde für den Fall geschaffen, dass die Pflege nach einer Krankenhausentlassung weder im häuslichen Umfeld noch in der Kurzzeitpflege sichergestellt ist. So kann der Pflegebedürftige bis zu 10 Tage im Krankenhaus gepflegt werden, ohne dass das Krankenhaus auf Grund der Fallpauschalen auf den Kosten sitzen bleibt.

Die Regelungen zur Übergangspflege findet Ihr auch in §39c SGB V und die Änderungen werden gültig ab dem 1.1.2022. 

Zusammenfassung:

Finanzierung

Nun muss der ganze Spaß auch noch finanziert werden. Dies soll zum einen durch eine pauschale Bezuschussung der Pflegeversicherung von 1 Mrd. € passieren. Zum anderen soll der Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung für Kindelose auf 0,35% angehoben werden.

Die Regelungen zur Finanzierung findet Ihr auch in §8 SGB XI und die Änderungen werden gültig ab dem 1.1.2022. 

Zusammenfassung:

 

© Heiko Pietsch

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Jetzt alle Teile der Pflegereform 2021 lesen!

Teil 1 - Mehr für Pflegebedürftige

Teil 2 - Weniger Eigenanteil

Teil 3 - Mehr Geld für Pflegekräfte

Teil 4 - Aufwertung der Pflegefachkraft

Teil 5 - Mehr Mehr Mehr

 

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